
Die Frist zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist abgelaufen: Seit dem 25. Mai 2018 müssen alle Abläufe und Kommunikationswege datenschutzkonform sein. Bei Versäumnissen drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio Euro oder 4% des Unternehmensumsatzes. Die Verantwortlichen haften unter Umständen auch persönlich. Wie die Umsetzung der DSGVO gelingt, erläutern zwei Webinar-Videos zum Thema.
Video 1: Die DSGVO in Marketing und Vertrieb
Das Webinar richtet sich insbesondere an Marketingverantwortliche, die ihre Kommunikationswege datenschutzkonform gestalten müssen. Referentin Antje Bärmann arbeitet seit mehr als 11 Jahren bei Open Publishing und wurde dort zur betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Sie hat einen akademischen Jura-Background, ist aber inzwischen in der digitalen Verlagswelt zuhause. Sie geht im Video insbesondere auf die praktische Umsetzung der Datenschutzregeln in der Marketingabteilung ein.
Nach einer Einführung in die wichtigsten Grundprinzipien und Rechte erfahren Sie im Video, was Sie bei der Gestaltung und Umsetzung von Newslettern und Gewinnspielen beachten müssen. Das Profiling als modernes Big Data-Verfahren wird in der DSGVO endlich definiert. Die Themen Tracking und Kundendatenverwaltung via CRM sind im Marketingumfeld wichtige Themen und auch hier gibt es interessante Neuerungen. Im Webinar werden Ihnen die wichtigsten Eckpunkte kurz dargestellt. Außerdem bekommen Sie einige praktische Tipps, wie Sie Ihre Marketingabteilung auf die DSGVO vorbereiten und für dieses Thema sensibilisieren können.
Inhalt:
- Worum geht es im Datenschutz? Was sind (besondere) personenbezogene Daten und welche wichtigen Grundprinzipien sollte man kennen?
- Was ist die DSGVO?
- Welche Rechte haben betroffene Personen?
- Wie wirkt sich die DSGVO auf das Marketing aus? (E-Mail-Marketing/ Newsletter/ Gewinnspiele, Profiling, Tracking im Internet, CRM)
- Hilfreiche Tipps für die Praxis
Video 2: Dokumentations- und Nachweispflichten in der DSGVO
Viele Regelungen der DSGVO gab es zumindest in ähnlicher Form bereits in der bisherigen Gesetzgebung. Neu ist jedoch die Einführung der sogenannten „Rechenschaftspflicht“ bzw. „Accountability“: Die Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie Maßnahmen getroffen haben, die sicherstellen, dass die Datenverarbeitung datenschutzkonform erfolgt.
Jede datenschutzrechtliche Maßnahme, die nicht protokolliert ist, wird jetzt im Sinne einer Beweislastumkehr als nicht vorhanden angesehen. Es drohen empfindliche Bußgelder für alle Unternehmen, die den Nachweis- und Dokumentationspflichten nicht nachkommen.
In Video erläutert Rechtsanwalt Norbert Geyer, wie Sie die die Vorgaben der DSGVO einhalten und die notwendigen Verarbeitungsverzeichnisse erstellen und pflegen müssen. Sie erhalten zudem mit dem 2. Webinarvideo ein leeres Verarbeitungsverzeichnis als Musterdokument zur Umsetzung der Theorie in die Praxis. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht ist als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Süd) unter anderem als externer Datenschutzbeauftragter tätig, zudem berät er Unternehmen bei der Erstellung und Einführung von Datenschutzkonzepten.
Inhalt:
- Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Umgang mit personenbezogenen Daten
- Erarbeitung und Pflege eines Verarbeitungsverzeichnisses
- Bonus: Verarbeitungsverzeichnis als Musterdokument (Excel-Datei)
Kosten
Das einzelne Video kostet 39,90 Euro zuzüglich MwSt.